Kontakt & Impressum

Tresorhaus GmbH
Freihamer Str. 4b
82166 Gräfelfing
Amtsgericht München HRB 267776
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE345438610
Vertreten durch den Geschäftsführer Peter Förstner

E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de
Telefon: +49 89 219090029

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen, die Sie unter https://ec.europa.eu/odr erreichen können. Wir sind nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle" in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Bei unserer statischen Website werden keine personenbezogenen Daten automatisch erfasst oder gespeichert. Es werden keine Cookies gesetzt und keine Sitzungsdaten gespeichert.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Da wir keine personenbezogenen Daten automatisch erfassen, erfolgt keine Nutzung solcher Daten.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern

Auf dieser Website werden keine Analyse-Tools oder Tools von Drittanbietern eingesetzt. Ihr Surfverhalten wird nicht statistisch ausgewertet.


2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Tresorhaus GmbH
Freihamer Str. 4b
82166 Gräfelfing

Telefon: +49 89 219090029
E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Da auf dieser statischen Website keine personenbezogenen Daten automatisch erfasst werden, gibt es keine Speicherung solcher Daten.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Da auf dieser Website keine personenbezogenen Daten automatisch erfasst werden, erfolgt keine Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Da keine Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, ist ein Widerruf nicht erforderlich.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Da keine Datenerhebung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt und keine Direktwerbung betrieben wird, ist ein Widerspruch nicht erforderlich.

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://" auf „https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.


3. Datenerfassung auf dieser Website

Diese Website ist eine statische Webseite, auf der keine personenbezogenen Daten automatisch erfasst oder gespeichert werden. Es werden keine Cookies gesetzt, keine Sitzungsdaten gespeichert und keine Analyse-Tools eingesetzt.

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND

1.1) Die Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing („TresorHaus"), bietet automatisierte und rund um die Uhr zugängliche Wertschließfächer an, die über die TresorHaus-App, die Webseite Tresorhaus-berlin.de oder vor Ort angemietet werden können. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle über die Webseite tresorhaus-berlin.de, die TresorHaus-App oder vor Ort geschlossenen Mietverträge für automatisierte Wertschließfächer. Die begehbaren nicht automatisierten Wertschließfächer, Wertschutzräume und Großraumtresore sind gesondert geregelt und nicht Bestandteil dieser AGB.

1.2) Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

2. VERTRAGSSCHLUSS, REGISTRIERUNG & SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

2.1) Zur Anmietung eines automatisierten Wertschließfachs beim TresorHaus, ist es erforderlich, dass sich der Mieter zunächst über die TresorHaus-App oder auf der Webseite tresorhaus-berlin.de unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und eines von ihm gewählten Passworts sowie anschließender Bestätigung seiner E-Mail-Adresse über den ihm per E-Mail zugesandten Link registriert. Eine Registrierung kann auch vor Ort erfolgen.

2.2) Das Tresorhaus schickt dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird. Diese E-Mail enthält auch die Annahmeerklärung vom Tresorhaus unter der Bedingung, dass der Mieter sich wie nachfolgend unter Ziffer 2.4 & 2.5 beschrieben identifiziert.

2.3) Die Zahlungsabwicklung und grundlegende Identitätsfeststellung sowohl Online als auch vor Ort erfolgt über das Dienstleistungsunternehmen Stripe, Inc.

2.4) Aus Versicherungsgründen, zur eigenen Sicherheit des Mieters und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bietet das Tresorhaus die Vermietung der Wertschließfächer ausschließlich auf der Basis „Kenne Deinen Kunden" an. Dies bedeutet, dass der Mieter sich vor Anmietung eines Wertschließfaches identifizieren muss. Diese Identifizierung kann im ersten Schritt auf zwei Arten erfolgen:
1.Im Rahmen des Online-Registrierungs- & Bestellvorgangs durch Stripe.
2.Vor Ort über ein von Stripe zur Verfügung gestelltes Gerät.
Ergänzend hierzu erfolgt eine Identifizierung des Mieters per Augenschein bei seinem Erstbesuch im Tresorhaus.

2.5) Wenn es sich beim Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, werden folgende Daten erhoben: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Als Beleg für die Angaben muss die zu identifizierende Person einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Der Kunde bestätigt, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Sollten Vertretungsverhältnisse vorliegen, müssen alle dazu erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Die vertretungsbefugte Person muss sich ebenso identifizieren.
Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft sind festzuhalten: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der gesetzlichen Vertreter oder die Mitglieder des Vertretungsorgans. Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten sind unter Angabe des Namens, Geburtsortes, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift anzugeben. Als Beleg dienen hier ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregisters oder einem vergleichbaren Verzeichnis sowie die Gründungsdokumente. Der Kunde bestätigt, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.

2.6) Zur Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht werden die zu erhebenden Daten von Tresorhaus bis zum Ende der Vertragsbeziehung digital erfasst und gespeichert. Sollte ein Mieter keine Online-Registrierung vorgenommen haben oder die digitale Registrierung vor Ort nicht möglich sein, werden die Unterlagen zur Identifizierung kopiert und Dritten unzugänglich aufbewahrt.

2.7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Vertragsbestandteile sind vom TresorHaus gespeichert und für den Kunden jederzeit abrufbar und speicherbar über die TresorHaus App.

2.8) Der Mieter versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung getätigten Angaben (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem TresorHaus unverzüglich über die TresorHaus-App mitzuteilen.

2.9) Die Rechte aus dem Mietvertrag können nicht übertragen werden. Kunden müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Eine Untervermietung oder Nutzungsüberlassung des Schließfachs an Dritte sowie die Einlagerung von Gegenständen Dritter sind nicht gestattet.

3. WIDERRUFSRECHT

Sofern der Mieter Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing Telefonnummer: 089 219090020, E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de) mittels einer eindeutigen unterschriebenen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

— Ende der Widerrufsbelehrung–

MUSTERWIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing
(Telefonnummer: 089 219090020; E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

4. LAUFZEIT, MIETZINS, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

4.1) Der Mietvertrag für ein Wertschließfach wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist seitens jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat bei monatlichen Zahlungen zum nächsten vollen Vertragsmonat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, kündbar. Bestandteile des Mietvertrages können nicht einzeln gekündigt werden.

4.2) Die Zahlung des ersten Mietzinses wird mit der Benachrichtigung des Mieters über das erfolgreich durchgeführte Authentifizierungsverfahren fällig. Der vereinbarte Mietzins ist je nach Zahlungsfrequenz im vom Kunden gewählten Tarifmodell zu begleichen. Die Zahlung ist jeweils spätestens zum wiederholenden Stichtag der Schließfachfreischaltung zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung an. Das TresorHaus übersendet dem Mieter jeweils elektronische Rechnungen über die erfolgten Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen in Form der durch den Mieter angegebenen gewünschten Zahlungsmethode. Der Mieter stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu. Der Mieter kann die gespeicherte Zahlungsmethode jederzeit ändern. Die gesetzliche Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren für SEPA CORE Direct Debit bzw. SEPA COR1 Direct Debit beträgt 14 Kalendertage. Das TresorHaus behält sich vor, die Frist auf einen Kalendertag zu verkürzen. Die Vorabinformation erfolgt durch die Bestellbestätigung. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Vertragsverlängerungen.

4.3) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen vom TresorHaus aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. ZUGANG DES MIETERS ZUM AUTOMATISIERTEN WERTSCHLIESSSFACH

5.1) Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine bestmögliche Verfügbarkeit der digitalen Plattform sowie der damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere der Zugänglichkeit der Schließfächer zu bieten.

5.2) Zugang zu den Kundenkabinen, in denen sich die Terminals befinden, erhält der Mieter mit seiner Kundenkarte.

5.3) Bei der ersten Authentifizierung am Terminal muss der Mieter außerdem seinen Handvenenabdruck als weiteres Sicherheitsmerkmal registrieren. Der Handvenenabdruck wird ausschließlich lokal auf der Kundenkarte des Mieters in verschlüsselter Form, für Dritte nicht auslesbar (keine Bilddatei), gespeichert.

5.4) Der Mieter kann das über das Terminal ausgegebene Wertschließfach mittels seines Wertschließfachschlüssels öffnen und schließen. Den Wertschließfachschlüssel erhält der Mieter in zweifacher Ausfertigung bei der ersten Ausgabe des Wertschließfachs.

6. UMGANG MIT ZUGANGSDATEN / KUNDENKARTE / SCHLÜSSEL

6.1) Wertschließfachschlüssel und Kundenkarte sind sorgfältig aufzubewahren. Sie sind bei Vertragsende nach Leerung des Wertschließfachs durch Abgabe am Serviceschalter des TresorHauses zurückzugeben.

6.2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf seiner Kundenkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser oder dem Wertschließfachschlüssel aufbewahrt werden. Sollte eine andere Person als der Mieter unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt haben oder der Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme besteht, ist der Mieter verpflichtet, seine PIN unverzüglich über die TresorHaus-App zu ändern.

6.3) Wird der Verlust oder der Diebstahl der Wertschließfachschlüssel oder der Kundenkarte festgestellt, hat der Mieter das TresorHaus über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de unter Angabe seiner Kundennummer, unverzüglich zu unterrichten (Verlustanzeige).

6.4) Bei einer Verlustanzeige wird das Wertschließfach des Mieters vom TresorHaus aus Sicherheitsgründen zunächst gesperrt.

6.5) Aus Sicherheitsgründen besitzen weder das TresorHaus noch ein Dritter neben dem Mieter einen weiteren Wertschließfachschlüssel, sodass im Fall des Schlüsselverlustes das TresorHaus im Beisein des Kunden und durch Überwachung einer Sicherheitsfirma die Öffnung des Schließfachs und den Austausch des Schlosses mit neuen Schlüsseln veranlasst. Die Kosten für den Schlosstausch werden dem Kunden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Die Anfertigung von Schlüsselkopien ist ausdrücklich untersagt.

6.6) Bei einer Verlustanzeige der Kundenkarte erhält der Mieter eine Nachricht, sobald er am Service-Schalter des TresorHauses eine neue Kundenkarte unter Vorlage einer in der App oder auf der Webseite vom TresorHaus generierten TAN und des Personalausweises oder Reisepasses abholen kann.

7. VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS FÜR EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

7.1) Das TresorHaus nimmt vom Inhalt des Wertschließfachs keine Kenntnis. Der Mieter hat für ausreichende Dokumentation der eingebrachten Werte in Form von Gutachten, Bildmaterial, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. zu sorgen (Obliegenheit), um bei Geltendmachung eines Anspruchs entsprechende Nachweise führen zu können. Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und TresorHaus evtl. Verlust oder Beschädigung schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Schrankfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen – wie z. B. durch Feuchtigkeit, Rost oder Motten – beschädigt wird.

7.2) Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen benutzen. Gefährliche Sachen sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während der Lagerung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen können. Darüber hinaus ist die Einlagerung von Gegenständen verboten, wenn und soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände, insbesondere gemäß des Geldwäschegesetzes und all dessen Ausführungsgesetze und in Zusammenhang mit diesen stehenden Gesetzen und Vorschriften nationaler und Europäischer Gesetze, verbietet (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz).

7.3) Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen das vorstehende Verbot behält sich das TresorHaus zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz der eingebrachten Sachen anderer Mieter vor, jederzeit vom Mieter Einsicht in den Wertschließfachinhalt zu verlangen, um sich von der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sowie der oben genannten Gesetze überzeugen zu können. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, dem Verlangen vom TresorHaus nachzukommen.

8. KÜNDIGUNG

8.1) Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, möglich. Die Kündigung kann über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de erfolgen. Die Kündigung muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

8.2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das TresorHaus kann insbesondere den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietzinses in Verzug gerät und eine dem Mieter nach Eintritt des Verzugs zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zur Zahlung verstrichen ist oder nach erfolgloser Abmahnung. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Mieter gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 7.2 verstößt.

8.3) Bei Beendigung des Mietvertrages durch Kündigung hat der Mieter oder ein von ihm Bevollmächtigter dem Vermieter beide Schlüssel zum Schließfach, die Kundenkarte und gegebenenfalls eine zum Schließfach gehörende Kassette in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

9. RÄUMUNG DES WERTSCHLIESSFACHS

9.1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende das Wertschließfach unverzüglich zu räumen, indem er die eingebrachten Gegenstände vollständig aus dem Wertschließfach entfernt, danach das Wertschließfach unverschlossen lässt und die beiden ihm ausgehändigten sowie sämtliche etwaige zusätzlich auf seine Kosten angefertigten Schließfachschlüssel beim Sicherheits-/Empfangspersonal abgibt.

9.2) Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und diese dem Vermieter vor Verlassen der Räume anzuzeigen.

9.3) Sofern der Mieter nach Ablauf der Mietzeit das Schließfach nicht geräumt und die Schlüssel zurückgegeben hat, obwohl er schriftlich dazu aufgefordert worden ist, ist der Vermieter berechtigt, vier Wochen nach Absendung dieser Aufforderung ohne Hinzuziehung des Mieters und ohne gerichtliches Verfahren das Schließfach zu öffnen. Die Öffnung des Schlosses erfolgt in Gegenwart von zwei Angestellten des Vermieters unter Anwesenheit eines Notars auf Kosten des Mieters unter Aufnahme eines Protokolls über den Inhalt des Schließfaches. Der Mieter trägt die durch die Öffnung des Schließfachs entstandenen Kosten. Der Mieter bleibt bis zur vollständigen Räumung des Wertschließfachs zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, da dem Vermieter für diesen Zeitraum eine anderweitige Vermietung des nicht geräumten Wertschließfachs nicht möglich ist.

9.4) Der Vermieter ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer von einem Jahr anderweitig gesichert zu verwahren oder einer staatlichen Hinterlegungsstelle zu übergeben. Der Vermieter tritt regelmäßig mit dem Mieter in Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

9.5) Nach Ablauf des Jahres kann sich der Vermieter aus dem Inhalt des Schließfachs wegen aller Ansprüche aus dem Mietvertrag befriedigen. Er ist befugt, die Sachen auszuwählen, aus denen er Befriedigung suchen will. Im Übrigen werden diese Sachen nach den Vorschriften des BGB über Pfandverkauf (§ 1235 ff.) verkauft. Soweit eine Verwertung nicht möglich ist, darf der Vermieter die verbleibenden Gegenstände nach vorheriger Androhung unter Aufnahme eines Protokolls vernichten.

10. ABLEBEN DES MIETERS

10.1) Stirbt der Mieter, so haben sich die Erben durch einen Erbschein oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis, der Testamentsvollstrecker durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis auszuweisen. Das TresorHaus kann auf diese Vorlagen verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Mieters sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungshandlung vorgelegt wird. In unklaren Fällen kann das TresorHaus die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses auch weiterhin verlangen. Das TresorHaus darf mit befreiender Wirkung den Erben zum Schrankfach zulassen, der in den vorbenannten Fällen zum Erben oder Testamentsvollstrecker berufen ist. Von mehreren Erben ist keiner allein zutrittsberechtigt. Die Erben können durch gemeinsame schriftliche Erklärung gegenüber dem TresorHaus einen Dritten bevollmächtigen.

10.2) Bleibt der Erbe dem TresorHaus trotzdem unbekannt, wird das TresorHaus beim Nachlassgericht anfragen, ob dort ein Erbe bekannt ist oder in näherer Zeit Aufklärung erwartet wird. Bleibt der Erbe weiter unbekannt und ist ein Nachlasspfleger von Amts wegen oder auf Antrag vom TresorHaus bestellt, wird das TresorHaus nach erfolgreicher öffentlicher Zustellung der Kündigung des Mietverhältnisses einen Räumungstitel erwirken und sich im Wege des Pfandverkauf nach den Vorschriften der § 1235 f. i.V.m. 1257 aus dem Pfandverkauf befriedigen.

11. HAFTUNG

11.1) Für eine Haftung des TresorHauses auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

11.2) Das TresorHaus haftet, sofern dem TresorHaus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das TresorHaus nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

11.3) Sofern das TresorHaus gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.

11.4) Das TresorHaus haftet nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Verlustanzeige des Wertschließfachschlüssels oder der Kundenkarte oder der Verdachtsmeldung entstanden sind, soweit diese auf eine vom Mieter verschuldete Unterlassung der sofortigen Anzeige gemäß Ziffer 6.3 oder der sofortigen Änderung der PIN nach Ziffer 6.2 zurück zu führen sind.

11.5) Das TresorHaus haftet nicht für technische Schwierigkeiten innerhalb der IT-Infrastruktur des Mieters und für sonstige Schwierigkeiten des Mieters bei der Bedienung der digitalen Plattform.

11.6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn das TresorHaus eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

11.7) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich das TresorHaus zur Vertragserfüllung bedient.

12. ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN UND VERFÜGBARKEIT DER DIGITALEN PLATTFORM

12.1) Wartungs-, Sicherheits- und/oder Netzkapazitätsgründe sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches des Vermieters können zur vorübergehenden Unterbrechung der Zugänglichkeit zum Wertschließfach und der Verfügbarkeit der digitalen Plattform führen.

12.2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der digitalen Plattform sowie die Zugänglichkeit zum Wertschließfach vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, wenn und soweit dies aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung notwendiger technischer Maßnahmen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

12.3) Das TresorHaus wird solche einschränkenden Maßnahmen oder Unterbrechungen den Mietern nach Möglichkeit vorzeitig per E-Mail anzeigen.

12.4) In Fällen höherer Gewalt, insbesondere Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser, ist das TresorHaus für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Zugänglichkeit der Wertschließfächer befreit.

13. VERSICHERUNG

13.1) Jedes Wertschließfach je nach gewähltem Tarif mit 430.000 Euro, 60.000 EUR oder 100.000 EUR grundversichert. Die Versicherungssumme kann vom Mieter über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de jederzeit auf Anfrage nach oben angepasst werden.

13.2) Diese sogenannte Tresorinhaltsversicherung umfasst Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser. Dem Mieter bleibt es überlassen, dass darüberhinausgehende Risiko durch eine Versicherung zu decken, deren Abschluss zu vermitteln der Vermieter im Stande ist. Der Vermieter ist berechtigt die Versicherungshöchstsumme anzupassen, wenn es ihm nicht möglich ist, seinerseits ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Er wird eine solche Anpassung schriftlich mitteilen.

13.3) Dem Mieter ist bekannt, dass sich der Vermieter gegen die genannten Risiken seinerseits versichert. Die Versicherungsdetails sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.

14. EIGENTUM

14.1) Die in die Wertschließfächer eingebrachten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Kunden und gehören gem. § 47 InsO im Insolvenzfall nicht zur Insolvenzmasse. Der Mieter ist kein Insolvenzgläubiger.

14.2) Dem Mieter steht im Falle der Insolvenz des Vermieters ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, in dessen Zuge er berechtigt ist, gem. § 47 InsO die eingebrachten Gegenstände aus der Insolvenzmasse auszusondern. Der Mieter kann sein Eigentum gem. § 985 BGB herausverlangen.

15. ÄNDERUNGEN DER AGB

15.1) Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des TresorHaus jederzeit geändert bzw. angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstruktur, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder die Leistungsinhalte des TresorHauses zu erweitern.

15.2) Über AGB-Änderungen wird das TresorHaus vorab über die TresorHaus-App oder per E-Mail ausdrücklich informieren. Sofern der Mieter der Änderung der AGB innerhalb von einem Monat ab Zugang der Änderungsankündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist das TresorHaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort.

15.3) Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Mieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht oder kündigt. Das TresorHaus weist den Mieter mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und das Widerspruchsrecht gesondert hin.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1) Der Mietvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

16.2) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser AGB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

16.3) Das TresorHaus ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

16.4) Die AGB der Tresorhaus GmbH gelten ausschließlich. Der Anwendung von widerstreitenden oder entgegenstehenden AGB des anderen Vertragsteils wird ausdrücklich widersprochen.

16.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Stand 02.05.2025

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2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Tresorhaus GmbH
Freihamer Str. 4b
82166 Gräfelfing

Telefon: +49 89 219090029
E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

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Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Da keine Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, ist ein Widerruf nicht erforderlich.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Da keine Datenerhebung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt und keine Direktwerbung betrieben wird, ist ein Widerspruch nicht erforderlich.

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Automatisierte Wertschließfächer der Tresorhaus GmbH

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND

1.1) Die Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing („TresorHaus"), bietet automatisierte und rund um die Uhr zugängliche Wertschließfächer an, die über die TresorHaus-App, die Webseite Tresorhaus-berlin.de oder vor Ort angemietet werden können. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle über die Webseite tresorhaus-berlin.de, die TresorHaus-App oder vor Ort geschlossenen Mietverträge für automatisierte Wertschließfächer. Die begehbaren nicht automatisierten Wertschließfächer, Wertschutzräume und Großraumtresore sind gesondert geregelt und nicht Bestandteil dieser AGB.

1.2) Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

2. VERTRAGSSCHLUSS, REGISTRIERUNG & SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

2.1) Zur Anmietung eines automatisierten Wertschließfachs beim TresorHaus, ist es erforderlich, dass sich der Mieter zunächst über die TresorHaus-App oder auf der Webseite tresorhaus-berlin.de unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und eines von ihm gewählten Passworts sowie anschließender Bestätigung seiner E-Mail-Adresse über den ihm per E-Mail zugesandten Link registriert. Eine Registrierung kann auch vor Ort erfolgen.

2.2) Das Tresorhaus schickt dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird. Diese E-Mail enthält auch die Annahmeerklärung vom Tresorhaus unter der Bedingung, dass der Mieter sich wie nachfolgend unter Ziffer 2.4 & 2.5 beschrieben identifiziert.

2.3) Die Zahlungsabwicklung und grundlegende Identitätsfeststellung sowohl Online als auch vor Ort erfolgt über das Dienstleistungsunternehmen Stripe, Inc.

2.4) Aus Versicherungsgründen, zur eigenen Sicherheit des Mieters und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bietet das Tresorhaus die Vermietung der Wertschließfächer ausschließlich auf der Basis „Kenne Deinen Kunden" an. Dies bedeutet, dass der Mieter sich vor Anmietung eines Wertschließfaches identifizieren muss. Diese Identifizierung kann im ersten Schritt auf zwei Arten erfolgen:
1.Im Rahmen des Online-Registrierungs- & Bestellvorgangs durch Stripe.
2.Vor Ort über ein von Stripe zur Verfügung gestelltes Gerät.
Ergänzend hierzu erfolgt eine Identifizierung des Mieters per Augenschein bei seinem Erstbesuch im Tresorhaus.

2.5) Wenn es sich beim Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, werden folgende Daten erhoben: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Als Beleg für die Angaben muss die zu identifizierende Person einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Der Kunde bestätigt, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Sollten Vertretungsverhältnisse vorliegen, müssen alle dazu erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Die vertretungsbefugte Person muss sich ebenso identifizieren.
Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft sind festzuhalten: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der gesetzlichen Vertreter oder die Mitglieder des Vertretungsorgans. Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten sind unter Angabe des Namens, Geburtsortes, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift anzugeben. Als Beleg dienen hier ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregisters oder einem vergleichbaren Verzeichnis sowie die Gründungsdokumente. Der Kunde bestätigt, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.

2.6) Zur Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht werden die zu erhebenden Daten von Tresorhaus bis zum Ende der Vertragsbeziehung digital erfasst und gespeichert. Sollte ein Mieter keine Online-Registrierung vorgenommen haben oder die digitale Registrierung vor Ort nicht möglich sein, werden die Unterlagen zur Identifizierung kopiert und Dritten unzugänglich aufbewahrt.

2.7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Vertragsbestandteile sind vom TresorHaus gespeichert und für den Kunden jederzeit abrufbar und speicherbar über die TresorHaus App.

2.8) Der Mieter versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung getätigten Angaben (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem TresorHaus unverzüglich über die TresorHaus-App mitzuteilen.

2.9) Die Rechte aus dem Mietvertrag können nicht übertragen werden. Kunden müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Eine Untervermietung oder Nutzungsüberlassung des Schließfachs an Dritte sowie die Einlagerung von Gegenständen Dritter sind nicht gestattet.

3. WIDERRUFSRECHT

Sofern der Mieter Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing Telefonnummer: 089 219090020, E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de) mittels einer eindeutigen unterschriebenen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

— Ende der Widerrufsbelehrung–

MUSTERWIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Tresorhaus GmbH, Freihamer Str. 4b, 82166 Gräfelfing
(Telefonnummer: 089 219090020; E-Mail: info@tresorhaus-berlin.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

4. LAUFZEIT, MIETZINS, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

4.1) Der Mietvertrag für ein Wertschließfach wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist seitens jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat bei monatlichen Zahlungen zum nächsten vollen Vertragsmonat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, kündbar. Bestandteile des Mietvertrages können nicht einzeln gekündigt werden.

4.2) Die Zahlung des ersten Mietzinses wird mit der Benachrichtigung des Mieters über das erfolgreich durchgeführte Authentifizierungsverfahren fällig. Der vereinbarte Mietzins ist je nach Zahlungsfrequenz im vom Kunden gewählten Tarifmodell zu begleichen. Die Zahlung ist jeweils spätestens zum wiederholenden Stichtag der Schließfachfreischaltung zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung an. Das TresorHaus übersendet dem Mieter jeweils elektronische Rechnungen über die erfolgten Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen in Form der durch den Mieter angegebenen gewünschten Zahlungsmethode. Der Mieter stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu. Der Mieter kann die gespeicherte Zahlungsmethode jederzeit ändern. Die gesetzliche Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren für SEPA CORE Direct Debit bzw. SEPA COR1 Direct Debit beträgt 14 Kalendertage. Das TresorHaus behält sich vor, die Frist auf einen Kalendertag zu verkürzen. Die Vorabinformation erfolgt durch die Bestellbestätigung. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Vertragsverlängerungen.

4.3) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen vom TresorHaus aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. ZUGANG DES MIETERS ZUM AUTOMATISIERTEN WERTSCHLIESSSFACH

5.1) Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine bestmögliche Verfügbarkeit der digitalen Plattform sowie der damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere der Zugänglichkeit der Schließfächer zu bieten.

5.2) Zugang zu den Kundenkabinen, in denen sich die Terminals befinden, erhält der Mieter mit seiner Kundenkarte.

5.3) Bei der ersten Authentifizierung am Terminal muss der Mieter außerdem seinen Handvenenabdruck als weiteres Sicherheitsmerkmal registrieren. Der Handvenenabdruck wird ausschließlich lokal auf der Kundenkarte des Mieters in verschlüsselter Form, für Dritte nicht auslesbar (keine Bilddatei), gespeichert.

5.4) Der Mieter kann das über das Terminal ausgegebene Wertschließfach mittels seines Wertschließfachschlüssels öffnen und schließen. Den Wertschließfachschlüssel erhält der Mieter in zweifacher Ausfertigung bei der ersten Ausgabe des Wertschließfachs.

6. UMGANG MIT ZUGANGSDATEN / KUNDENKARTE / SCHLÜSSEL

6.1) Wertschließfachschlüssel und Kundenkarte sind sorgfältig aufzubewahren. Sie sind bei Vertragsende nach Leerung des Wertschließfachs durch Abgabe am Serviceschalter des TresorHauses zurückzugeben.

6.2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf seiner Kundenkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser oder dem Wertschließfachschlüssel aufbewahrt werden. Sollte eine andere Person als der Mieter unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt haben oder der Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme besteht, ist der Mieter verpflichtet, seine PIN unverzüglich über die TresorHaus-App zu ändern.

6.3) Wird der Verlust oder der Diebstahl der Wertschließfachschlüssel oder der Kundenkarte festgestellt, hat der Mieter das TresorHaus über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de unter Angabe seiner Kundennummer, unverzüglich zu unterrichten (Verlustanzeige).

6.4) Bei einer Verlustanzeige wird das Wertschließfach des Mieters vom TresorHaus aus Sicherheitsgründen zunächst gesperrt.

6.5) Aus Sicherheitsgründen besitzen weder das TresorHaus noch ein Dritter neben dem Mieter einen weiteren Wertschließfachschlüssel, sodass im Fall des Schlüsselverlustes das TresorHaus im Beisein des Kunden und durch Überwachung einer Sicherheitsfirma die Öffnung des Schließfachs und den Austausch des Schlosses mit neuen Schlüsseln veranlasst. Die Kosten für den Schlosstausch werden dem Kunden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Die Anfertigung von Schlüsselkopien ist ausdrücklich untersagt.

6.6) Bei einer Verlustanzeige der Kundenkarte erhält der Mieter eine Nachricht, sobald er am Service-Schalter des TresorHauses eine neue Kundenkarte unter Vorlage einer in der App oder auf der Webseite vom TresorHaus generierten TAN und des Personalausweises oder Reisepasses abholen kann.

7. VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS FÜR EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

7.1) Das TresorHaus nimmt vom Inhalt des Wertschließfachs keine Kenntnis. Der Mieter hat für ausreichende Dokumentation der eingebrachten Werte in Form von Gutachten, Bildmaterial, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. zu sorgen (Obliegenheit), um bei Geltendmachung eines Anspruchs entsprechende Nachweise führen zu können. Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und TresorHaus evtl. Verlust oder Beschädigung schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Schrankfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen – wie z. B. durch Feuchtigkeit, Rost oder Motten – beschädigt wird.

7.2) Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen benutzen. Gefährliche Sachen sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während der Lagerung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen können. Darüber hinaus ist die Einlagerung von Gegenständen verboten, wenn und soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände, insbesondere gemäß des Geldwäschegesetzes und all dessen Ausführungsgesetze und in Zusammenhang mit diesen stehenden Gesetzen und Vorschriften nationaler und Europäischer Gesetze, verbietet (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz).

7.3) Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen das vorstehende Verbot behält sich das TresorHaus zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz der eingebrachten Sachen anderer Mieter vor, jederzeit vom Mieter Einsicht in den Wertschließfachinhalt zu verlangen, um sich von der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sowie der oben genannten Gesetze überzeugen zu können. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, dem Verlangen vom TresorHaus nachzukommen.

8. KÜNDIGUNG

8.1) Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, möglich. Die Kündigung kann über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de erfolgen. Die Kündigung muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

8.2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das TresorHaus kann insbesondere den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietzinses in Verzug gerät und eine dem Mieter nach Eintritt des Verzugs zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zur Zahlung verstrichen ist oder nach erfolgloser Abmahnung. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Mieter gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 7.2 verstößt.

8.3) Bei Beendigung des Mietvertrages durch Kündigung hat der Mieter oder ein von ihm Bevollmächtigter dem Vermieter beide Schlüssel zum Schließfach, die Kundenkarte und gegebenenfalls eine zum Schließfach gehörende Kassette in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

9. RÄUMUNG DES WERTSCHLIESSFACHS

9.1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende das Wertschließfach unverzüglich zu räumen, indem er die eingebrachten Gegenstände vollständig aus dem Wertschließfach entfernt, danach das Wertschließfach unverschlossen lässt und die beiden ihm ausgehändigten sowie sämtliche etwaige zusätzlich auf seine Kosten angefertigten Schließfachschlüssel beim Sicherheits-/Empfangspersonal abgibt.

9.2) Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und diese dem Vermieter vor Verlassen der Räume anzuzeigen.

9.3) Sofern der Mieter nach Ablauf der Mietzeit das Schließfach nicht geräumt und die Schlüssel zurückgegeben hat, obwohl er schriftlich dazu aufgefordert worden ist, ist der Vermieter berechtigt, vier Wochen nach Absendung dieser Aufforderung ohne Hinzuziehung des Mieters und ohne gerichtliches Verfahren das Schließfach zu öffnen. Die Öffnung des Schlosses erfolgt in Gegenwart von zwei Angestellten des Vermieters unter Anwesenheit eines Notars auf Kosten des Mieters unter Aufnahme eines Protokolls über den Inhalt des Schließfaches. Der Mieter trägt die durch die Öffnung des Schließfachs entstandenen Kosten. Der Mieter bleibt bis zur vollständigen Räumung des Wertschließfachs zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, da dem Vermieter für diesen Zeitraum eine anderweitige Vermietung des nicht geräumten Wertschließfachs nicht möglich ist.

9.4) Der Vermieter ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer von einem Jahr anderweitig gesichert zu verwahren oder einer staatlichen Hinterlegungsstelle zu übergeben. Der Vermieter tritt regelmäßig mit dem Mieter in Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

9.5) Nach Ablauf des Jahres kann sich der Vermieter aus dem Inhalt des Schließfachs wegen aller Ansprüche aus dem Mietvertrag befriedigen. Er ist befugt, die Sachen auszuwählen, aus denen er Befriedigung suchen will. Im Übrigen werden diese Sachen nach den Vorschriften des BGB über Pfandverkauf (§ 1235 ff.) verkauft. Soweit eine Verwertung nicht möglich ist, darf der Vermieter die verbleibenden Gegenstände nach vorheriger Androhung unter Aufnahme eines Protokolls vernichten.

10. ABLEBEN DES MIETERS

10.1) Stirbt der Mieter, so haben sich die Erben durch einen Erbschein oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis, der Testamentsvollstrecker durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis auszuweisen. Das TresorHaus kann auf diese Vorlagen verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Mieters sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungshandlung vorgelegt wird. In unklaren Fällen kann das TresorHaus die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses auch weiterhin verlangen. Das TresorHaus darf mit befreiender Wirkung den Erben zum Schrankfach zulassen, der in den vorbenannten Fällen zum Erben oder Testamentsvollstrecker berufen ist. Von mehreren Erben ist keiner allein zutrittsberechtigt. Die Erben können durch gemeinsame schriftliche Erklärung gegenüber dem TresorHaus einen Dritten bevollmächtigen.

10.2) Bleibt der Erbe dem TresorHaus trotzdem unbekannt, wird das TresorHaus beim Nachlassgericht anfragen, ob dort ein Erbe bekannt ist oder in näherer Zeit Aufklärung erwartet wird. Bleibt der Erbe weiter unbekannt und ist ein Nachlasspfleger von Amts wegen oder auf Antrag vom TresorHaus bestellt, wird das TresorHaus nach erfolgreicher öffentlicher Zustellung der Kündigung des Mietverhältnisses einen Räumungstitel erwirken und sich im Wege des Pfandverkauf nach den Vorschriften der § 1235 f. i.V.m. 1257 aus dem Pfandverkauf befriedigen.

11. HAFTUNG

11.1) Für eine Haftung des TresorHauses auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

11.2) Das TresorHaus haftet, sofern dem TresorHaus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das TresorHaus nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

11.3) Sofern das TresorHaus gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.

11.4) Das TresorHaus haftet nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Verlustanzeige des Wertschließfachschlüssels oder der Kundenkarte oder der Verdachtsmeldung entstanden sind, soweit diese auf eine vom Mieter verschuldete Unterlassung der sofortigen Anzeige gemäß Ziffer 6.3 oder der sofortigen Änderung der PIN nach Ziffer 6.2 zurück zu führen sind.

11.5) Das TresorHaus haftet nicht für technische Schwierigkeiten innerhalb der IT-Infrastruktur des Mieters und für sonstige Schwierigkeiten des Mieters bei der Bedienung der digitalen Plattform.

11.6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn das TresorHaus eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

11.7) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich das TresorHaus zur Vertragserfüllung bedient.

12. ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN UND VERFÜGBARKEIT DER DIGITALEN PLATTFORM

12.1) Wartungs-, Sicherheits- und/oder Netzkapazitätsgründe sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches des Vermieters können zur vorübergehenden Unterbrechung der Zugänglichkeit zum Wertschließfach und der Verfügbarkeit der digitalen Plattform führen.

12.2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der digitalen Plattform sowie die Zugänglichkeit zum Wertschließfach vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, wenn und soweit dies aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung notwendiger technischer Maßnahmen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

12.3) Das TresorHaus wird solche einschränkenden Maßnahmen oder Unterbrechungen den Mietern nach Möglichkeit vorzeitig per E-Mail anzeigen.

12.4) In Fällen höherer Gewalt, insbesondere Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser, ist das TresorHaus für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Zugänglichkeit der Wertschließfächer befreit.

13. VERSICHERUNG

13.1) Jedes Wertschließfach je nach gewähltem Tarif mit 430.000 Euro, 60.000 EUR oder 100.000 EUR grundversichert. Die Versicherungssumme kann vom Mieter über die TresorHaus-App oder per E-Mail an kundenservice@tresorhaus-berlin.de jederzeit auf Anfrage nach oben angepasst werden.

13.2) Diese sogenannte Tresorinhaltsversicherung umfasst Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser. Dem Mieter bleibt es überlassen, dass darüberhinausgehende Risiko durch eine Versicherung zu decken, deren Abschluss zu vermitteln der Vermieter im Stande ist. Der Vermieter ist berechtigt die Versicherungshöchstsumme anzupassen, wenn es ihm nicht möglich ist, seinerseits ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Er wird eine solche Anpassung schriftlich mitteilen.

13.3) Dem Mieter ist bekannt, dass sich der Vermieter gegen die genannten Risiken seinerseits versichert. Die Versicherungsdetails sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.

14. EIGENTUM

14.1) Die in die Wertschließfächer eingebrachten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Kunden und gehören gem. § 47 InsO im Insolvenzfall nicht zur Insolvenzmasse. Der Mieter ist kein Insolvenzgläubiger.

14.2) Dem Mieter steht im Falle der Insolvenz des Vermieters ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, in dessen Zuge er berechtigt ist, gem. § 47 InsO die eingebrachten Gegenstände aus der Insolvenzmasse auszusondern. Der Mieter kann sein Eigentum gem. § 985 BGB herausverlangen.

15. ÄNDERUNGEN DER AGB

15.1) Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des TresorHaus jederzeit geändert bzw. angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstruktur, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder die Leistungsinhalte des TresorHauses zu erweitern.

15.2) Über AGB-Änderungen wird das TresorHaus vorab über die TresorHaus-App oder per E-Mail ausdrücklich informieren. Sofern der Mieter der Änderung der AGB innerhalb von einem Monat ab Zugang der Änderungsankündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist das TresorHaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort.

15.3) Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Mieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht oder kündigt. Das TresorHaus weist den Mieter mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und das Widerspruchsrecht gesondert hin.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1) Der Mietvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

16.2) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser AGB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

16.3) Das TresorHaus ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

16.4) Die AGB der Tresorhaus GmbH gelten ausschließlich. Der Anwendung von widerstreitenden oder entgegenstehenden AGB des anderen Vertragsteils wird ausdrücklich widersprochen.

16.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Stand 02.05.2025